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   OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11   

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https://dejure.org/2011,3864
OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11 (https://dejure.org/2011,3864)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.09.2011 - 4 U 459/11 (https://dejure.org/2011,3864)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 (https://dejure.org/2011,3864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel; Grenzen der freien Meinungsäußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; BGB § 779
    Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel; Grenzen der freien Meinungsäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zulässige Meinungsäußerung über "Sklavenarbeit” in einem Unternehmen, wenn diese Aussage durch Tatsachen belegt ist

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "Sklavenhalter" im Internet ist keine unzulässige Schmähkritik

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Zustände "grenzen an Sklavenarbeit” - zulässige Meinigungsäußerung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2012, 383
  • BeckRS 2011, 27291
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Gleiches gilt, soweit sich in dem Artikel Tatsachen und Meinungen vermengen, weil die Bewertung des Verhaltens der Klägerin insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und damit insgesamt als Meinungsäußerung geschützt wird (vgl. hierzu BGH VersR 2008, 793; VersR 2007, 249; BVerfG NJW 2008, 358).

    Den durch diese Vorschriften geschützten unternehmensbezogenen Interessen der Klägerin kommt über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG NJW 2002, 2621; NJW 2008, 358, 359; BGH VersR 2008, 793).

    Gleichesgilt für das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens (BGH VersR 2008, 793; BGHZ 166, 84).

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    d) Der Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bezieht sich aber auch auf den tatsächlichen Kern dieser Meinungsäußerungen, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können (vgl. hierzu BGH VersR 2007, 249; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2004, 1942).

    Gleiches gilt, soweit sich in dem Artikel Tatsachen und Meinungen vermengen, weil die Bewertung des Verhaltens der Klägerin insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und damit insgesamt als Meinungsäußerung geschützt wird (vgl. hierzu BGH VersR 2008, 793; VersR 2007, 249; BVerfG NJW 2008, 358).

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (BGH aaO.; VersR 2007, 249; VersR 2008, 357).

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Gleiches gilt, soweit sich in dem Artikel Tatsachen und Meinungen vermengen, weil die Bewertung des Verhaltens der Klägerin insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und damit insgesamt als Meinungsäußerung geschützt wird (vgl. hierzu BGH VersR 2008, 793; VersR 2007, 249; BVerfG NJW 2008, 358).

    Den durch diese Vorschriften geschützten unternehmensbezogenen Interessen der Klägerin kommt über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG NJW 2002, 2621; NJW 2008, 358, 359; BGH VersR 2008, 793).

    Um die Zulässigkeit einer Äu- ßerung zu beurteilen, sind die betroffenen Interessen einander in einer umfassenden Abwägung zuzuordnen, bei der alle wesentlichen Umstände zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 2008, 358).

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Die Klägerin als juristische Person des Privatrechts kann sich auf eine Verletzung dieser Grundrechte berufen (vgl. BGH VersR 2009, 555).

    Ersichtlich ist nämlich die Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht im Schwerpunkt von den aufgeführten tatsächlichen Bestandteilen geprägt, wodurch ihnen insgesamt der Charakter einer Tatsachenbehauptung beigemessen werden könnte, die einen bestimmten Vorgang im Wesentlichen beschreibt und nicht bewertet (vgl. BGH VersR 2009, 555 - Fraport).

    Nach allgemeiner Auffassung sind an die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (st. Rspr. vgl. nur BGH VersR 2009, 555 m.w.N.).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 346/09

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Altmeldungen über einen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    In diesen Fällen bietet das Persönlichkeitsrecht Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre (BGH AfP 2011, 180; BVerfG, AfP 2009, 365).

    Neben den o.a. Gesichtspunkten, die im Rahmen der Abwägung für die Zulässigkeit der Veröffentlichung streiten, ist bei Unterlassungsanträgen gegen Artikel, die sich - wie der streitgegenständliche - in einem Online-Archiv befinden, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das anerkennenswerte Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren, zu beachten (vgl. BGH AfP 2011, 180 m.w.N.; OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Gleichesgilt für das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens (BGH VersR 2008, 793; BGHZ 166, 84).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Den durch diese Vorschriften geschützten unternehmensbezogenen Interessen der Klägerin kommt über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG NJW 2002, 2621; NJW 2008, 358, 359; BGH VersR 2008, 793).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (BVerfG NJW 1992, 1439; NJW 1994, 1779).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (BVerfG NJW 1992, 1439; NJW 1994, 1779).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Eine wertende Kritik an der gewerblichen Leistung eines Wirtschaftsunternehmens ist in der Regel auch dann vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist (BGH VersR 2005, 277; VersR 2002, 445).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91

    Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 275/04

    Zulässiger Adressat des Widerrufs eines Prozessvergleichs

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86

    Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)

  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

  • BGH, 30.04.1985 - VI ZR 110/83

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

  • OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 2088/19 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Dresden, 26.03.2021 - 4 U 2442/20

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Berichterstattungen Qualifizierung einer

    Ein mangels Fundierung in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG) geringeres Schutzniveau kann lediglich Abwägungsrelevanz entfalten (Senat, Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 25, juris; vgl. OLG Köln Urteil vom 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 - juris).

    Werturteile, insbesondere in Form von Gewerbekritik, müssen sich Unternehmen bis zur Grenze der Schmähkritik gefallen lassen, selbst wenn sie überzogen, plakativ oder polemisch sind (so auch Gostomzyk NJW 2008, 2082, 2084; BGH NJW 2009, 3580, 3581f - Unsaubere Geschäfte; Senat, BeckRS 2011, 27291).

  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241 - 254; Senat, Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 2088/19 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19

    Berufungszurückweisungsbeschluss

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit aber regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 2088/19

    Unterlassungsanspruch für Äußerungen nach Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit aber regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris).
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